Infos des VdH Oberhausen-Rheinhausen 1949 e.V.
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21.02.2022
Satzungsänderungen zur Jahreshauptversammlung am 19.03.2022
Folgende konkrete Änderungen werden vorgeschlagen:
Tagungsordnungspunkt für die Jahreshauptversammlung
Satzungsänderung
§ 2,3 der Satzung
Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Soll ersetzt werden durch:
§ 2,3
Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Die Vereinsleitung kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Ehrenamtspauschale im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
Von der Festlegung der Ehrenamtlichkeit und Unentgeltlichkeit bleibt der Ersatz von Aufwendungen durch Einzelnachweis oder nach steuerlich zulässigen Sätzen und Pauschalen, z.B. Kilometergeld, Reisekosten, Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale etc. unberührt.
§ 6,2 der Satzung
Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Soll ersetzt werden durch:
§ 6,2
Der Vorstand besteht aus dem 1.und 2. Vorsitzenden.
Beide sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Jeder von Ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis. Die des 2. Vorsitzenden wird jedoch im Innenverhältnis auf den Fall der Verhinderung des 1. Vorsitzenden beschränkt.
§ 6,3
Die Verwaltung besteht aus dem Schriftführer, dem Kassier, dem Jugendleiter,
dem Übungsleiter für den Fachbereich Turnierhundsport, dem Übungsleiter für den
Fachbereich VPG-Sport, sowie höchstens 4 Beisitzern. Die Positionen sind mit
verschiedenen Personen zu besetzen.
Soll ersetzt werden durch:
§ 6,3
Die Verwaltung besteht aus dem Schriftführer, dem Kassier, dem Jugendleiter,
einem Übungsleiter je Sparte und bis zu vier Beisitzern.
Sollte zwischen 2 Generalversammlungen eine Sparte hinzukommen, kann die Vereinsleitung kommissarisch dafür einen Übungsleiter einsetzen, der sich bei der nächsten Mitgliederversammlung zur Wahl stellen muss.
Die Positionen sollen mit verschiedenen Personen besetzt werden.
Kommissarische Doppelbesetzungen sind vorübergehend möglich.
§ 8,3 der Satzung
Die Vereinsleitung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
Soll ersetzt werden durch:
§ 8,3
Die Vereinsleitung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die des 2. Vorsitzenden.
§ 9,4 der Satzung
Alle zwei Jahre findet im Rahmen der Jahreshauptversammlung eine Generalversammlung statt, in der Vorstand und Verwaltung neu gewählt wird.
Soll ersetzt werden durch:
§ 9,4
Alle 3 Jahre findet an Stelle der Jahreshauptversammlung eine Generalversammlung statt, in der die Vereinsleitung neu zu wählen ist.
§ 14 der Satzung
Die Auflösung des Vereins kann nur von einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von vierfünftel der Vereinsmitglieder, beschlossen werden. Im Falle der Auflösung des Vereines wird das, nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten, verbleibende Vermögen der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen übergeben, die es bis zu fünf Jahren treuhänderisch für einen im Ortsteil Oberhausen neu zu gründenden , gemeinnützigen Hundesportverein zu verwalten hat. Nach Ablauf dieser Frist ist die Gemeinde berechtigt es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige sportliche Zwecke im Ortsteil Oberhausen zu verwenden.
Soll ersetzt werden durch:
§14
Der Verein kann nur durch Beschluss einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Für diesen Beschluss ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereines an die Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen, die das Vermögen
ausschließlich und unmittelbar für den gemeinnützigen allgemeinen Hundesport im Ortsteil Oberhausen zu verwenden hat. Eine Weitergabe an den ortsansässigen
Windhund-Rennverein Kurpfalz e.V. ist ausdrücklich nicht gestattet.

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Aktuell findet keine Vermietung des Vereinsheims statt.
Wir bitten um Verständnis.